Kurzarbeit – Zeit für Weiterbildung!

Geschrieben von Rebecca Wanzl am 6. August 2010

Einerseits sind die Folgen der internationalen Finanzkrise immer noch deutlich spürbar, Stellen werden weiterhin abgebaut. Andererseits sind gut ausgebildete und motivierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer maßgeblich am Erfolg eines Unternehmens oder einer Organisation beteiligt. Was aber, wenn Unternehmen oder Organisationen ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht mehr voll beschäftigen können, z.B. weil die Auftragslage dies einfach nicht hergibt? Und was weiter, wenn Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihr „wertvollstes Gut“ auch über diese (hoffentlich kurze) Zeit hinaus beschäftigen möchten, Entlassungen also keine Alternative darstellen?

Das Zauberwort der Bundesregierung lautet Kurzarbeit. 2009 waren im Jahresschnitt rund 1,1 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Ohne die Unterstützung des Staates hätte es vermutlich rund 300.000 entlassene Vollzeitkräfte mehr gegeben. Kurzarbeit und damit verbundene Förderungen sind also eine echte Alternative, vor allem für kleine und mittelständische Betriebe.

In der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heißt es: „Die Bundesregierung setzt alles daran, die wirtschaftliche Entwicklung zu stützen und Beschäftigung zu sichern. Die Verbesserung und Vereinfachung des Kurzarbeitergeldes ist ein zentraler Inhalt unserer Konjunkturpakete.“ Und weiter: „Die Phase der Kurzarbeit kann außerdem zur Qualifizierung der Belegschaft genutzt werden. Auch das unterstützen wir finanziell.“ Klingt gut, ist auch gut! Was bedeutet das nun konkret für Unternehmen und Organisationen?

Grundsätzlich entlasten die Agenturen für Arbeit Unternehmen und Organisationen, die sich in Kurzarbeit befinden, indem sie die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung für entsprechende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstatten. Bilden sich diese während ihrer Kurzarbeit weiter, werden in dieser Zeit sogar bis zu 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Darüber hinaus werden auch die Weiterbildungen selbst im Falle von Kurzarbeit von den Agenturen für Arbeit gefördert, bis zu 80 Prozent der Lehrgangskosten können übernommen werden. Die Vorteile, beim Thema Kurzarbeit auch an Weiterbildung zu denken, liegen auf der Hand: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit, die sich gezielt weiterbilden, erhöhen nicht nur den Erfolg des Unternehmens nachhaltig, sondern investieren auch in ihre eigene Zukunft. Letztendlich werden auch die öffentlichen Kassen entlastet, denn die Bezuschussung von Organisationen in Kurzarbeit und selbst die Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte ist immer noch günstiger als die Übernahme der Kosten für 300.000 Arbeitslosengeld-Empfänger.

Das Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales galt zunächst bis Ende 2010, wurde aber inzwischen bis März 2012 verlängert. Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit gibt es auf der Internetseite desselben unter www.bmas.de oder bei der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

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