Ohne ersten Hochschulabschluss zum Master

Geschrieben von Gastbloggerin/Gastblogger am 25. August 2010

Herr W. ist 52 Jahre alt. Nach einer Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr arbeitete Herr W. zunächst bei einem privaten Sicherheitsdienstleister. Seit 3 Jahren betreibt er eine eigene Firma im Bereich Personenschutz. Herr W. würde seine Managementkompetenzen und sein vielseitiges Wissen im Sicherheitsbereich zum einen gerne ausbauen und vertiefen. Zum anderen würde er sein Können gerne auch mit einem Master of Arts (M.A.) auf seiner Visitenkarte untermauern. Dazu fehlt ihm aber ein erster Hochschulabschluss. Ein Bachelorstudiengang kommt für ihn nicht in Frage. – Zu lange Dauer und zu wenig Praxisbezug, findet er. In Österreich beispielsweise ist die Zulassung zu Masterstudiengängen ohne ersten Hochschulabschluss längst möglich. Viele deutsche Bundesländer tun sich schwer. Ist das, vor allem vor dem Hintergrund eines anhaltenden Mangels an Fach- und Führungskräften, noch zeitgemäß?

Die Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen ist, gerade auch im Hochschulbereich, in den letzten Jahren viel diskutiert worden.

Nun zeichnet sich langsam etwas ab: Das Berliner Hochschulgesetz sieht in der aktuellen Fassung vor, dass Beschäftigte ohne ersten Hochschulabschluss, dafür mit langjähriger beruflicher Erfahrung, zu Masterstudiengängen zugelassen werden können. Ein akademischer Grad darf laut Gesetz allerdings leider trotz erfolgreichen Abschlusses weiterhin nicht vergeben werden. Stattdessen wird nach Beendigung ein qualifiziertes Hochschulzertifikat ausgestellt. Eine gute Möglichkeit für all diejenigen, denen es nicht darauf ankommt, dass M.A., MBA oder M. Sc. hinter ihrem Namen steht. Eine gute, aber eben ungerechte Möglichkeit, schließlich erbringen alle Studierenden bis zum erfolgreichem Abschluss dieselben Leistungen.

Eine bereits in Prüfung befindliche Erweiterung des Beschlusses könnte dies bald ändern: Wenn die Erweiterung im Laufe des kommenden Frühjahrs von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung beschlossen wird, wird auch eine Vergabe des Mastertitels an Studierende ohne ersten Hochschulabschluss, dafür mit langjähriger Berufserfahrung, möglich sein. Dies würde auch für Studierende gelten, die zum Zeitpunkt des Beschlusses bereits in einen Masterstudiengang an der DUW eingeschrieben sind.

Die DUW setzt sich als Universität für Weiterbildung ausdrücklich für die Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen ein. Interessierte können uns gerne Ihre Bewerbungsunterlagen zur unverbindlichen Prüfung Ihrer Zugangsvoraussetzungen zukommen lassen!

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