Wann ist eine Universität eine Universität?

Geschrieben von Udo Thelen am 6. August 2010

In der hochschulpolitischen Fachwelt wird ebenso wie in der Presse und in Internetforen immer öfter die Statusfrage gestellt: Ab wann darf sich eine Hochschule mit Fug und Recht “Universität” nennen? Über die hochschulrechtliche Perspektive hinaus sind die Kriterien komplex und variieren je nach Blickwinkel des Betrachters erheblich. Die Promotionsberechtigung, über die neben einigen kleineren Privathochschulen in der Regel nur die großen Forschungsuniversitäten verfügen, wurde lange Zeit als Hauptmerkmal angeführt. Dahinter stand die Annahme, dass Promotionen wesentlicher Ausdruck des wissenschaftlichen Ansatzes und der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Hochschule seien. Anerkannte Hochschul- und Forschungseinrichtungen ohne Promotionsrecht haben jedoch durch ihr eigenes, häufig international anerkanntes (lehrendes und forschendes) Wirken bewiesen, dass dieses Merkmal nicht ausreicht. Als “hartes” Kriterium für die Unterscheidung zwischen Fachhochschulen und Universitäten gilt daher derzeit vor allem die Art der staatlichen Anerkennung einer Hochschule durch die zuständige Landesbehörde.

So wurde die Deutsche Universität für Weiterbildung (DUW) in Berlin durch die zuständige Senatsbehörde als wissenschaftliche Hochschule mit der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Universität staatlich anerkannt. Die entsprechenden Auflagen beinhalten die Verpflichtung, sich hinsichtlich der universitären Lehr- und Forschungsleistungen der Begutachtung durch den Wissenschaftsrat zu stellen. Außerdem ist die DUW verpflichtet, Professuren nach den für Universitäten geltenden hochschulrechtlichen Vorgaben zu besetzen; sie muss bei der Vergabe der Berechtigung zur Führung des Titels “Univ.-Professor/Univ.-Professorin” sowie bei der Vergabe akademischer Universitätsgrade zudem die Zustimmung der Aufsichtsbehörde einholen. In diese Kategorie der wissenschaftlichen Hochschulen mit Universitätsstatus gehört in Berlin neben der DUW z.B. auch die Hertie School of Governance.

Etwas unglücklich ist vor diesem Hintergrund, dass die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in ihrem Hochschulkompass zwischen “Universitäten und Hochschulen mit Promotionsrecht” einerseits und “Fachhochschulen und Hochschulen ohne Promotionsrecht” auf der anderen Seite unterscheidet. “Hochschule” ist dabei in der zweiten Kategorie als Sammelbegriff verwendet, der auch wissenschaftliche Hochschulen mit Universitätsstatus, aber ohne Promotionsrecht umfasst. Immer wieder kommt es aufgrund dieser Kategorisierung bei Studieninteressenten und -interessentinnen zu Verwirrung. Erfreulicherweise ist jedoch auch zu beobachten, dass sich weiterbildungsinteressierte Berufstätige bei der Wahl eines Studienangebots nicht ablenken lassen von den wirklich wichtigen Entscheidungsfragen: Welches Studienangebot, welche Hochschule passt aufgrund welcher Merkmale zu meiner ganz persönlichen beruflichen und privaten Ausgangssituation? Die Frage, ob der akademische Abschluss derjenige einer Fachhochschule oder einer Universität sein soll, ist dann – aber eben erst an zweiter Stelle – vor dem Hintergrund des individuellen Anspruchs und der persönlichen Karrieresituation zu entscheiden.

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