Weiterbildung “re”finanzieren!?
Die letzten Tage des Jahres sind gezählt. Was aber noch aussteht, ist meine alljährliche Abrechnung. Daher widme ich mich heute, frei nach dem Motto „Bares ist Wahres“, einem ganz anderen Aspekt des Fernstudiums, nämlich der steuerlichen Absetzbarkeit.
Auf der einen Seite stehen bei der eigenen Weiterbildung die Organisation und Motivation, die Freude und die Mühen des Lernens. Auf der anderen Seite stehen, gerade wenn Sie als Studierende die Fort- bzw. Weiterbildung selbst finanzieren, die Kosten. Grundsätzlich können die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- und Weiterbildung bei der Steuer geltend gemacht werden. Fort- und Weiterbildungskosten im Sinne des Einkommenssteuergesetzes sind nämlich alle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin leistet, um seine oder ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Und was genau heißt das jetzt für mich, wenn ich Fernstudierende wäre?
Ich kann nicht nur meine Studienbeiträge geltend machen, sondern auch eventuell angefallene Prüfungs- und Seminargebühren. Desweiteren kann ich Fachliteratur und Schreibwarenartikel, Kopierkosten sowie die Aufwendungen für An- und Abreise zu Seminaren, Prüfungen oder Arbeitsgemeinschaften, Übernachtungskosten und sogar einen Teil des Verpflegungsaufwandes bei Seminarteilnahme von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist allerdings eine akribische Sammelleidenschaft für Kassenbelege, Bons und Rechnungen…
In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung meines zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt davon ab, was ich sonst noch geltend machen kann oder will, ist also von Fall zu Fall verschieden. Ich kann Ihnen nur raten: Wenden Sie sich für konkrete Fragen direkt an das für Sie zuständige Finanzamt, Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin; es könnte sich für Sie lohnen.
Inzwischen, und das bestätigen meine Kolleginnen für sich, habe ich sogar eine gewisse (Vor-)Freude bei der Erstellung der Steuererklärung entwickelt – zumal man bei der Zusammenstellung der Belege und Eingabe der Daten im eigenen, unter dessen abgeschafften, Steuererklärungsprogramm sofort sieht, welche Ausgaben man zurück erstattet bekommen könnte … Städtereise oder doch der neue Fernseher?
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