Kooperationen von Polizei und privaten Sicherheitsdiensten

Geschrieben von Stephan Kochen am 9. Juni 2011

Private Sicherheitsdienste sind ein fester Teil der deutschen Sicherheitsarchitektur. Die Konferenz der Innenminister hat der Kooperation mit privaten Sicherheitsdiensten in der Fortschreibung 2008/2009 des “Programm Innere Sicherheit” ein eigenes Kapitel gewürdigt. Auch FORSI hatte sich bereits im Dezember 2010 mit einer eigenen Tagung zur Zukunft der Zusammenarbeit zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten in die Diskussion eingeschaltet.

In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein wurden bereits Kooperationsvereinbarungen auf Landesebene geschlossen. Auch das brandenburgische Innenministerium arbeitet an einer Rahmenvereinbarung mit der Landesgruppe des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS). Zudem wurden in Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kommunale Vereinbarungen über ein gemeinsames Wirken geschlossen. Jüngst hat auch die Stadt Osnabrück eine Sicherheitskooperation geschlossen.

 

 

Die meisten Kooperationen sehen einen Informationsaustausch zwischen den Behörden und privatem Sicherheitspersonal vor nach dem Motto: “Beobachten, Erkennen, Melden”. Der Informationsaustausch soll danach über gemeinsame von den Sicherheitsunternehmen betriebene Informations- und Ansprechstellen, Führungs- und Lagezentren der Polizeidirektionen sowie gemeinsame Lage- und Sicherheitsbesprechungen erfolgen. Auf diese Weise können Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste auf direktem Wege verdächtige Personen oder gefährliche Situationen an die Polizei melden, die ihnen während ihrer täglichen Arbeit auffallen. Andersherum kann die Polizei den privaten Sicherheitsdiensten beispielsweise direkt Fahndungsfotos übermitteln.

Gemeinsame Streifgänge von Sicherheitspersonal und Polizei bzw. Ordnungsamtmitarbeitern – wie beispielsweise in Münster -  sind bisher die Ausnahme. Dies könnte sich jedoch bald ändern. In dem Positionspapier “Große Städte – Politik für die Stadt der Zukunft” vertritt die CDU die Auffassung, sog. Kiez- oder Quartierläufer ohne hoheitliche Befugnisse könnten sich

“um den Erhalt von Ordnung und Sauberkeit im Straßenbild kümmern. Durch ihre ständige Präsenz können sie rasch zu respektierten und geschätzten Ansprechpartnern im Kiez für die kleineren und größeren Probleme werden.”

FORSI veröffentlicht anfang Juli eine Textsammlung mit dem Titel “Kooperationsvereinbarungen zwischen Polizei, Sicherheitsdiensten und Unternehmen”, bei der ich die Ehre habe, als Mitherausgeber zu fungieren! Der Band erscheint als siebter Band in der neuen Schriftenreihe “Schriften aus dem Forschungsinstitut für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (FORSI)”, die vom Verlag Dr. Kovač verlegt wird.

In diesem Band werden die zahlreichen Vereinbarungen zwischen Polizei, Sicherheitsverbänden und Sicherheitsdienstleistern zusammen gestellt. Damit wird ein neues Kapitel aufgeschlagen, das Grundlage für künftige Vereinbarungen sein kann.

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Abgelegt unter: Aus der Forschung

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