„TÜV-Siegel“ für Weiterbildung? Teil 3
Weil es für die Suche nach einer Weiterbildung und gerade in Bezug auf Fernstudium so wichtig ist und viele Fragen aufwirft, greifen wir das Thema Qualität erneut in unserem Blog auf. Stellen Sie sich mal folgendes vor: Sie versenden Kopien Ihrer Vorlesungsmitschriften per Post an Interessierte und kassieren dafür Geld – und schon sind Sie Fernstudienanbieter!? Tja, so einfach ist es (zum Glück) nicht! Aber wie seriös ist denn Fernstudium bzw. sind Fernstudienangebote denn nun tatsächlich? Und wer prüft das?
Kann denn jeder und jede einfach Fernstudium anbieten? Nein, natürlich geht das nicht! Denn, wer Fernstudiengänge oder -kurse anbieten möchte, braucht zunächst eine staatliche Zulassung, d.h. eine sogenannte Vertriebserlaubnis. Diese Zulassung gilt auch nicht grundsätzlich, sondern muss für jedes Angebot neu beantragt werden, damit die Qualität für jedes einzelne Studienangebot sicher gestellt wird.
Die Zulassung von Fernstudienangeboten wird von der ZFU, der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, in Köln ausgesprochen. Die ZFU prüft, ob Fernstudienangebote den Vorgaben des Fernabsatzgesetzes und dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht genügen. Mit der Zulassung wird auch garantiert, dass die Studieninhalte der Angebote fachlich einwandfrei und so aufbereitet sind, dass Fernstudierende ihr Studienziel auch erreichen können, d.h. dass Fernstudium auch wirklich machbar ist.
Wer mehr über die Arbeit der ZFU oder über zugelassene Fernstudienangebote wissen möchte, ist mit dem Ratgeber für Fernunterricht sicherlich gut beraten.
Und natürlich beantworten auch wir gerne sämtliche Fragen zum Thema ZFU-Zulassung!
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